Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (1–5) haben nach §40 SGB XI Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel. Die Pflegekasse übernimmt hierfür bis zu 40 € monatlich (seit 2020 temporär auf 60 € erhöht, heute wieder 40–42 € je nach Kasse). Bei mediPflegebox Witt fassen wir dies als 42 €-Budget zusammen.
Gefördert werden nur Produkte, die den Pflegealltag in der häuslichen Umgebung erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
- Leistungsträger: Pflegekasse
- Rechtsgrundlage: §40 Abs. 2 und 3 SGB XI
- Leistungsart: zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
- Anerkannter Pflegegrad (1–5)
- Pflege findet zu Hause oder in einer ambulanten Wohnform statt (keine vollstationäre Pflege)
- Produkte dienen der Erleichterung der Pflege, der Hygiene oder dem Schutz der Pflegeperson
- Monatliches Budget bis 42 € (je nach Kasse)
- Einfacher Antrag bei der Pflegekasse – mediPflegebox Witt unterstützt kostenlos
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause leben oder ambulant betreut werden. Auch pflegende Angehörige und Betreuungspersonen profitieren – denn viele Hilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektion) schützen sie bei der täglichen Pflege.
- Wohnformen: eigenes Zuhause, bei Angehörigen, ambulant betreute Wohngemeinschaft
- Kein Anspruch in vollstationären Pflegeeinrichtungen
- Ein Antrag pro pflegebedürftiger Person
- Nachweis über den Pflegegrad (Bescheid der Pflegekasse)
- Aktuelle Anschrift und Kontaktdaten
- Bei Betreuung durch Angehörige: ggf. kurze Bestätigung der Pflegesituation
- Optional: ärztliche Hinweise zu besonderem Hilfsmittelbedarf
Tipp: Mit unserer kostenlosen Antragshilfe prüfen wir die Unterlagen und übernehmen die Abstimmung mit der Pflegekasse.
- Ich habe einen Pflegegrad (1–5).
- Ich werde zu Hause oder ambulant gepflegt (nicht vollstationär).
- Ich oder meine Pflegeperson benötigen Hilfsmittel für Hygiene/Schutz.
- Ich habe noch keinen anderen Anbieter für das 42 €-Budget beauftragt.
- Ich bin einverstanden, dass die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgt.
Wenn Sie alle Punkte abhaken können: Sehr gut – starten Sie jetzt mit uns!
Gilt der Anspruch auch bei Pflegegrad 1?
Ja, Pflegegrad 1–5 sind anspruchsberechtigt.
Muss ich die Quittungen sammeln?
Nein, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich Produkte wechseln?
Ja, die Box lässt sich monatlich anpassen.
Wo erfahre ich mehr?
In unseren ausführlichen Ratgebern und auf der Produktseite.