Wer hat Anspruch? Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1–5, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft versorgt werden. Die 42 € monatlich gelten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen).
- Pflegegrad vorhanden (1–5)
- Häusliche Pflege (keine vollstationäre Pflege)
- Verbrauchsprodukte zur Erleichterung der Pflege
Die Kostenübernahme ist in § 40 SGB XI geregelt. Die Pflegekasse erstattet bis zu 42 € je Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Angehörige und Betreuungspersonen dürfen die Produkte ebenfalls nutzen.
Wählen Sie Größen und Mengen so, wie es zu Ihrem Alltag passt. Änderungen sind jeden Monat möglich – einfach per Anruf oder E‑Mail. Unsere Beratung hilft, die optimale Kombination zu finden.
- Flexible Mengen pro Produkt
- Monatlich anpassbar
- Persönliche Empfehlung durch unser Team
- Antrag stellen: Sie starten hier online oder rufen uns an – wir übernehmen die Formalitäten.
- Genehmigung: Wir reichen alle Unterlagen bei Ihrer Pflegekasse ein und informieren Sie über die Freigabe.
- Lieferung: Ihre Pflegebox kommt schnell und zuverlässig zu Ihnen nach Hause.
- Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse. Für Sie entsteht kein Aufwand.
0 € Zuzahlung bei vorliegendem Anspruch – die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € pro Monat. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Kasse.
Wie stelle ich den Antrag?
Starten Sie hier online über den Button „Jetzt Antrag starten" oder kontaktieren Sie uns telefonisch – wir übernehmen den Rest.
Welche Produkte sind enthalten?
Typisch sind Handschuhe, Desinfektion, Bettschutzeinlagen, Masken und Inkontinenzprodukte. Details finden Sie unter Produkte im Paket.
Kann ich monatlich wechseln?
Ja, Mengen und Artikel lassen sich monatlich anpassen.
Gibt es Mindestlaufzeiten?
Nein, Sie bleiben flexibel.
Mehr Fragen beantworten wir im großen FAQ.
- Kostenlose Antragshilfe
- Besonders schnelle Lieferung
- Persönliche Beratung